Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mannis Fitnessstudio
Burgsiedlung 1
87527 Sonthofen
Deutschland

E-Mail: info@mannisfitness.de
Telefon: +49 (0) 8321 78 70 686

Nachfolgend „Fitnessstudio“ genannt.

§ 1 Vertragsabschluss, Vertragsunterlagen und Vertragslaufzeit

1.1 Vertragsabschluss

Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen des Fitnessstudios und des Mitglieds zustande. Der Vertragsschluss kann insbesondere durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, durch digitale Vertragserklärung beziehungsweise digitale Unterzeichnung oder, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist, durch mündliche Vereinbarung erfolgen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages, wenn das Mitglied bei Vertragsschluss auf deren Geltung hingewiesen wird, die Möglichkeit erhält, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zustimmt.

1.2 Vertragsunterlagen

Das Mitglied erhält nach Abschluss des Vertrages eine Vertragsbestätigung beziehungsweise ein Vertragsdokument einschließlich der für den Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls vereinbarter Aktionsbedingungen. Die Vertragsunterlagen können dem Mitglied in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt werden.

Das Mitglied ist verpflichtet, die bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse auf Richtigkeit zu überprüfen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Änderung von Vertragsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung, unverzüglich mitzuteilen. Durch eine vom Mitglied schuldhaft unterlassene Mitteilung entstehende, erforderliche und angemessene Kosten können dem Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

1.4 Vertragslaufzeit

Beginn, Dauer und Ende der vereinbarten Erstlaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen begründete anfängliche Bindung des Mitglieds überschreitet die gesetzlich zulässige Höchstdauer nicht.

Nach Ablauf einer vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag, sofern er nicht zuvor wirksam gekündigt wurde, auf unbestimmte Zeit. Der auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertrag kann vom Mitglied jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Die Höhe des nach Ablauf der Erstlaufzeit gegebenenfalls geltenden Folgebeitrags ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag beziehungsweise der bei Vertragsschluss vereinbarten Tarifstruktur.

§ 2 Aktionsangebote, Bonuszeiten und beitragsfreie Nutzungszeiten

2.1 Aktionsangebote

Das Fitnessstudio kann zeitlich begrenzte Aktionsangebote anbieten, bei denen dem Mitglied beitragsfreie Monate, Bonusmonate oder sonstige kostenfreie Nutzungszeiträume eingeräumt werden. Die konkrete Dauer und Ausgestaltung eines Aktionsangebots ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung, dem Mitgliedsvertrag oder den bei Vertragsschluss vereinbarten Aktionsbedingungen.

2.2 Bonuszeit

Bei einer Bonuszeit handelt es sich um einen Zeitraum, in dem das Mitglied die vereinbarten Leistungen des Fitnessstudios nutzen kann, ohne hierfür den regulären Mitgliedsbeitrag zahlen zu müssen. Bonuszeiten können insbesondere vor einem beitragspflichtigen Vertragszeitraum oder innerhalb einer vereinbarten Vertragslaufzeit gewährt werden.

2.3 Verbindung von Bonuszeit und beitragspflichtiger Vertragszeit

Wird im Rahmen eines Aktionsangebots ausdrücklich vereinbart, dass ein beitragsfreier Bonuszeitraum einer bestimmten Anzahl beitragspflichtiger Monate vorausgeht, bilden Bonuszeitraum und anschließend vereinbarte beitragspflichtige Vertragszeit zusammen die für dieses Angebot vereinbarte Vertragsdauer. Der Bonuszeitraum reduziert in diesem Fall die ausdrücklich vereinbarte Anzahl beitragspflichtiger Monate nicht.

Beispiel: Werden drei beitragsfreie Bonusmonate in Verbindung mit zwölf anschließend beitragspflichtigen Monaten vereinbart, erhält das Mitglied insgesamt fünfzehn Monate Mitgliedschaft. Die ersten drei Monate sind beitragsfrei; anschließend folgen zwölf beitragspflichtige Monate.

Voraussetzung ist stets, dass die sich aus Bonuszeit und beitragspflichtiger Vertragszeit ergebende gesamte anfängliche Vertragsbindung die gesetzlich zulässige Höchstdauer nicht überschreitet. Ergibt sich rechnerisch eine darüber hinausgehende Bindung, gilt nur die gesetzlich zulässige Höchstdauer als vereinbart.

2.4 Konkretisierung im Vertrag beziehungsweise Aktionsangebot

Soweit ein Aktionsangebot Auswirkungen auf Beginn, Ende, Beitragsfreiheit oder Dauer der Mitgliedschaft hat, werden insbesondere folgende Angaben im Mitgliedsvertrag, der Vertragsbestätigung oder den Aktionsbedingungen ausgewiesen:

  • Beginn und Ende des Bonuszeitraums,
  • Beitrag während des Bonuszeitraums,
  • Anzahl der anschließend beitragspflichtigen Monate,
  • Beginn der beitragspflichtigen Zeit und
  • das sich daraus ergebende Vertragsende.

Individuelle Vereinbarungen im Mitgliedsvertrag gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 3 Ruhezeiten und freiwillige Vertragspausen

3.1 Beantragung einer Ruhezeit

Das Mitglied kann beim Fitnessstudio eine vorübergehende Ruhezeit beziehungsweise Pausierung seiner Mitgliedschaft beantragen, insbesondere bei Urlaub, längerer beruflicher oder privater Abwesenheit, Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen. Soweit kein gesetzlicher oder bereits vertraglich vereinbarter Anspruch auf eine Ruhezeit besteht, erfolgt deren Gewährung freiwillig nach einvernehmlicher Vereinbarung zwischen dem Fitnessstudio und dem Mitglied.

3.2 Auswirkungen der Ruhezeit

Während einer vereinbarten Ruhezeit können die gegenseitigen Hauptleistungspflichten für den vereinbarten Zeitraum ausgesetzt werden. Soweit vereinbart, ist das Mitglied während der Ruhezeit von der Zahlung des regulären Mitgliedsbeitrags befreit. Gleichzeitig ruht grundsätzlich das Recht zur Nutzung der Einrichtungen und Leistungen des Fitnessstudios.

3.3 Nachholen ausgesetzter beitragspflichtiger Zeit

Wird eine Ruhezeit einvernehmlich vereinbart, kann zugleich vereinbart werden, dass die während der Pause ausgesetzte beitragspflichtige Vertragszeit nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Vertragszeit nachgeholt wird. Die Anzahl der beitragspflichtigen Monate wird durch eine solche vereinbarte Pause nicht erhöht, sondern lediglich zeitlich verschoben. Das ursprünglich vorgesehene Vertragsende verschiebt sich dementsprechend um die Dauer der vereinbarten Ruhezeit.

3.4 Bestätigung der Ruhezeit

Eine vom Fitnessstudio gewährte Ruhezeit wird dem Mitglied bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail oder über das verwendete Mitgliederverwaltungssystem erfolgen und soll Beginn und Ende der Ruhezeit sowie ein hieraus gegebenenfalls resultierendes neues Vertragsende enthalten. Eine erneute eigenhändige Unterzeichnung des vollständigen Mitgliedschaftsvertrages ist hierfür nicht erforderlich, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

3.5 Gesetzliche Rechte

Zwingende gesetzliche Rechte des Mitglieds, insbesondere Kündigungs-, Minderungs- oder sonstige Rechte aufgrund besonderer Umstände, werden durch die vorstehenden Regelungen nicht eingeschränkt.

§ 4 Leistungsumfang

4.1 Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Nutzung der vereinbarten Einrichtungen und Clubräume sowie zur Inanspruchnahme der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen berechtigt.

4.2 Weitere Leistungen können gegen zusätzliches Entgelt angeboten werden. Soweit das Fitnessstudio freiwillig und unentgeltlich zusätzliche Leistungen zur Verfügung stellt, die nicht Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs sind, entsteht hierdurch kein Anspruch auf deren dauerhafte Bereitstellung. Das Fitnessstudio kann solche freiwilligen Zusatzleistungen für die Zukunft ändern oder einstellen und wird die Mitglieder hierüber innerhalb angemessener Frist im Voraus unterrichten.

§ 5 Mitgliedskarte und Zugang

5.1 Das Mitglied erhält, soweit für den gewählten Tarif erforderlich, eine Mitgliedskarte, einen Chip oder eine sonstige persönliche Zugangsberechtigung. Die Zugangsberechtigung darf ausschließlich durch das Mitglied beziehungsweise den vertraglich berechtigten Nutzer verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben.

5.2 Verlust

Der Verlust einer Mitgliedskarte oder sonstigen Zugangsberechtigung ist dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte kann ein Entgelt von 10,00 Euro verlangt werden, soweit der Verlust oder die Beschädigung vom Mitglied zu vertreten ist. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Fitnessstudio keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

5.3 Identitätskontrolle

Das Fitnessstudio kann im Zusammenhang mit der Zutrittskontrolle die Identität des Mitglieds anhand eines geeigneten Ausweisdokuments überprüfen. Soweit das Mitglied freiwillig ein Foto zur Identifikation hinterlegen lässt, darf dieses ausschließlich für die hierfür vorgesehenen Zwecke und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.

§ 6 Mitgliedsbeiträge und Zahlung

6.1 Beitragshöhe und Fälligkeit

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags, gegebenenfalls vereinbarter Zusatzentgelte sowie deren Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Während ausdrücklich beitragsfreier Bonus- oder Ruhezeiten wird der reguläre Mitgliedsbeitrag entsprechend der getroffenen Vereinbarung nicht erhoben.

6.2 Aufnahmegebühr

Sofern im Mitgliedsvertrag eine einmalige Aufnahmegebühr vereinbart ist, wird diese für den mit der Aufnahme des Mitglieds verbundenen Aufwand erhoben. Sie deckt insbesondere ab:

  • die Erstellung und Ausgabe der persönlichen Mitgliedskarte beziehungsweise Zugangsberechtigung,
  • den mit der Aufnahme verbundenen Verwaltungs- und Arbeitsaufwand einschließlich der Anlage und Pflege des Mitgliederdatensatzes,
  • die Basis-Einweisung an den Geräten sowie
  • ein Erstgespräch mit einem Trainer.

Die Höhe einer etwaigen Aufnahmegebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte bei Verlust gilt ergänzend § 5.2.

6.3 Zahlungsweise

Soweit SEPA-Lastschrift als Zahlungsweise vereinbart wurde, erteilt das Mitglied dem Fitnessstudio ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.

6.4 Rücklastschriften

Verursacht das Mitglied schuldhaft eine Rücklastschrift, hat es dem Fitnessstudio die hierdurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten zu ersetzen. Ein darüber hinausgehender pauschaler Schadensersatz wird nicht geschuldet, soweit dieser nicht ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.5 Widerruf des SEPA-Mandats

Der Widerruf oder die Beendigung eines SEPA-Lastschriftmandats beendet nicht die zugrunde liegende Verpflichtung zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Mitgliedsbeiträge. Das Mitglied hat in diesem Fall für eine rechtzeitige Zahlung der jeweils fälligen Beiträge auf andere Weise zu sorgen.

§ 7 Zahlungsverzug

7.1 Gesetzliche Verzugsfolgen

Gerät das Mitglied mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Fitnessstudio kann insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie erforderliche und gesetzlich erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung geltend machen.

7.2 Erheblicher Zahlungsrückstand

Befindet sich das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei monatlichen Mitgliedsbeiträgen in schuldhaftem Zahlungsverzug, kann das Fitnessstudio das Mitglied zur Zahlung auffordern und hierfür eine angemessene Nachfrist setzen.

7.3 Zurückbehaltungsrechte

Bei erheblichem und fortdauerndem Zahlungsverzug kann das Fitnessstudio im gesetzlich zulässigen Umfang seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte ausüben und die weitere Nutzung der Einrichtungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen vorübergehend verweigern. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bleiben maßgeblich.

7.4 Außerordentliche Kündigung

Ein erheblicher, schuldhafter und trotz Zahlungsaufforderung beziehungsweise angemessener Nachfrist fortbestehender Zahlungsverzug kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages darstellen. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

7.5 Schadensersatz nach außerordentlicher Kündigung

Wird der Vertrag aufgrund einer vom Mitglied schuldhaft verursachten erheblichen Vertragsverletzung wirksam außerordentlich durch das Fitnessstudio beendet, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche des Fitnessstudios unberührt. Bei der Berechnung eines etwaigen Schadens sind insbesondere ersparte Aufwendungen sowie sonstige gesetzlich anzurechnende Vorteile zu berücksichtigen.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Das Mitglied kann mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Mitglieds, insbesondere hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

§ 9 Kündigung

9.1 Ordentliche Kündigung

Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung der im Mitgliedsvertrag vereinbarten beziehungsweise gesetzlich zulässigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Zugang beim Fitnessstudio maßgeblich.

9.2 Form der Kündigung

Eine Kündigung kann mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Weitergehende gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

9.3 Kündigung nach der Erstlaufzeit

Hat sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mitglied den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

9.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.5 Kündigungsschaltfläche

Da das Fitnessstudio Verbrauchern den Abschluss entsprechender Dauerschuldverhältnisse über seine Webseite ermöglicht, stellt es auf der Webseite eine ständig verfügbare und leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche bereit, über die das Mitglied den Vertrag elektronisch kündigen kann. Über den Eingang der Kündigungserklärung wird das Mitglied unverzüglich in Textform bestätigt.

§ 10 Haftung

10.1 Das Fitnessstudio haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fitnessstudios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Fitnessstudio nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.

§ 11 Hausordnung und Verhalten im Studio

11.1 Das Fitnessstudio ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung dient insbesondere der Sicherheit, Ordnung, Hygiene und dem störungsfreien Betrieb des Fitnessstudios.

11.2 Das anwesende Personal ist berechtigt, Anweisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines sicheren und geordneten Clubbetriebs oder zur Durchsetzung der Hausordnung erforderlich ist. Den berechtigten Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

11.3 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder berechtigte Anweisungen des Personals können nach vorheriger Abmahnung angemessene Maßnahmen ergriffen werden. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen bleiben weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, unberührt.

§ 12 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

12.1 Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind persönlich und grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar.

12.2 Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf eine andere Person bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Fitnessstudio.

§ 13 Minderjährige Mitglieder

Bei minderjährigen Mitgliedern ist zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages die erforderliche Zustimmung beziehungsweise Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Soweit Zahlungsverpflichtungen durch einen gesetzlichen Vertreter übernommen werden, werden diese im jeweiligen Mitgliedsvertrag entsprechend dokumentiert.

§ 14 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

14.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Mitgliedschaften sind nur zulässig, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Fitnessstudios und des Mitglieds zumutbar ist. Ein sachlicher Grund kann insbesondere aufgrund zwingender gesetzlicher Änderungen oder einer Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung bestehen.

14.2 Wesentliche Vertragsbestandteile, insbesondere die vereinbarte Vertragslaufzeit, der vertraglich geschuldete wesentliche Leistungsumfang oder die Höhe des während einer laufenden Mindestvertragszeit vereinbarten Mitgliedsbeitrags, können aufgrund dieser Bestimmung nicht einseitig zulasten des Mitglieds geändert werden.

14.3 Das Mitglied wird über Änderungen rechtzeitig in Textform informiert. Soweit für eine Änderung die Zustimmung des Mitglieds erforderlich ist, wird die Änderung nur nach wirksamer Zustimmung Bestandteil des bestehenden Vertrages. Das bloße Schweigen des Mitglieds gilt nicht als Zustimmung, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes zulässig ist.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

§ 16 Datenschutz

16.1 Allgemeines

Das Fitnessstudio verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die zur Anbahnung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsvertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden insbesondere auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Fitnessstudios.

16.2 Werbung

Eine werbliche Ansprache auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt nur im Umfang der jeweils erteilten Einwilligung. Das Mitglied kann eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

16.3 Videoüberwachung

Zum Schutz der Mitglieder, des Personals und des Eigentums sowie zur Wahrung des Hausrechts kann das Fitnessstudio in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen Videoüberwachung einsetzen. Dies betrifft insbesondere Eingangsbereiche sowie ausgewählte Flächen des Fitnessstudios. Eine Videoüberwachung erfolgt nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und die berechtigten Interessen des Fitnessstudios nicht durch überwiegende Interessen oder Grundrechte der betroffenen Personen verdrängt werden.

16.4 Kennzeichnung und Speicherdauer

Auf die Videoüberwachung wird durch geeignete und deutlich sichtbare Hinweise aufmerksam gemacht. Aufzeichnungen werden grundsätzlich nur für den erforderlichen Zeitraum gespeichert und regelmäßig, vorbehaltlich eines konkreten sicherheitsrelevanten Vorfalls oder einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, spätestens nach 48 Stunden gelöscht.

§ 17 Online-Vertragsabschluss

17.1 Verträge können auch über die Webseite oder ein vom Fitnessstudio eingesetztes digitales Vertragssystem abgeschlossen werden. Das Mitglied wählt den gewünschten Tarif aus, gibt die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten ein und gibt anschließend eine verbindliche Vertragserklärung ab.

17.2 Bei einem kostenpflichtigen Online-Vertragsabschluss wird das Mitglied unmittelbar vor Abgabe seiner Vertragserklärung in gesetzlich vorgeschriebener Weise auf die Zahlungspflicht und die wesentlichen Vertragsinformationen hingewiesen. Die abschließende Schaltfläche wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eindeutig als zahlungspflichtiger Vertragsabschluss gekennzeichnet.

17.3 Eine im Rahmen des digitalen Vertragsschlusses abgegebene elektronische Vertragserklärung beziehungsweise digitale Signatur dokumentiert die auf den Vertragsschluss gerichtete Erklärung des Mitglieds. Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es nicht, soweit für den konkreten Vertrag gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

17.4 Das Mitglied erhält den Vertragstext einschließlich der vereinbarten Tarif- und Aktionsbedingungen sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abschluss auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.

§ 18 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

18.1 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei einem ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Vertrag das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Mannis Fitnessstudio
Burgsiedlung 1
87527 Sonthofen
Telefon: +49 (0) 8321 78 70 686
E-Mail: info@mannisfitness.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (beispielsweise ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Leistungsbeginn
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

18.2 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Mannis Fitnessstudio, Burgsiedlung 1, 87527 Sonthofen, E-Mail: info@mannisfitness.de:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Mitgliedschaft im Fitnessstudio
— Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________
— Name des/der Verbraucher(s): __________
— Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
— Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Rechte des Mitglieds bleiben unberührt.

Stand: September 2026